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Der CSV sagt Ja am 19. Mai 2019: AHV-Steuervorlage (SV17 / STAF)

Am 12. Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk abgelehnt. Eine Reform ist aber unumgänglich. Der jetzige Kompromiss macht einen sozialen Ausgleich. Aus diesem Grund sagt der CSV Ja:

Als sozialer Ausgleich ist eine Zusatzfinanzierung der AHV in der Höhe von jährlich rund zwei Milliarden Franken vorgesehen. Diese wird getragen durch

  1. eine Erhöhung um 3 zusätzliche Lohnpromille beim Lohnabzug (je hälftig getragen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer),
  2. der Zuweisung des ganzen sogenannten Demografieprozentes der Mehrwertsteuer an den AHV-Ausgleichsfonds und
  3. der Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV von heute 19,55 Prozent auf 20,2 Prozent.

Das spricht für die AHV-Steuervorlage:


Dringlicher Handlungsbedarf
Die Steuervorlage ist dringend nötig, denn der Wirtschaftsstandort Schweiz braucht Rechtssicherheit. Dies wird mit der Steuervorlage erreicht, welche die Unternehmenssteuern auf längere Zeit international konform ausgestaltet. Gleichzeitig bleibt die Schweiz steuerlich attraktiv und wirtschaftlich konkurrenzfähig. Dies sichert sowohl die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, wie auch unsere Arbeitsplätze.

Ausgeglichene Vorlage
Durch die Abschaffung der Steuerprivilegien werden alle Unternehmen in den Kantonen in Zukunft gleich behandelt. Die Einführung von Abzügen für Forschung und Entwicklung und der „Patentbox“ stärkt den Forschungsplatz Schweiz. Dank der Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Einführung einer Entlastungsbegrenzung ist die Vorlage zudem ausgeglichen. Gleichzeitig verteilt die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer die Reformlasten ausgewogen zwischen den Staatsebenen.

Bevölkerung profitiert direkt
Dank der Verknüpfung der Steuervorlage mit der Zusatzfinanzierung der AHV wurde ein sinnvoller und von der Schweizer Bevölkerung erwünschter sozialer Ausgleich in die Vorlage aufgenommen. Das Konzept ist einfach: Jeder Steuerfranken, der durch die Anpassung des Steuerrechts auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken in die AHV «gegenfinanziert». Dieser Ausgleich gibt dem Parlament einen zeitlichen Spielraum, um eine zukunftsfähige Lösung für die Altersvorsorge auszuarbeiten. Die Zusatzfinanzierung der AHV über die vom Parlament gewählten Mechanismen bringt dem Mittelstand einen konkreten Mehrwert. Es profitiert jede Bürgerin und jeder Bürger von der Reform.

KMU werden entlastet
Die Schweizer KMU profitieren sowohl direkt wie auch indirekt von der Steuervorlage. Mit der Reform werden sie direkt von tieferen Gewinnsteuern, der Patentbox und den erhöhten Abzügen für Forschung und Entwicklung profitieren. Indirekt profitieren die KMU davon, dass die Schweiz dank der Reform für international mobile Unternehmen attraktiv bleibt und sie damit weiterhin von der Nachfrage dieser Firmen profitieren.